Rechnungswesen

Unser Ziel ist es, bei Übernahme Ihres Rechnungswesen, Sie und Ihre Mitarbeiter von der Verantwortung im komplizierten Verwaltungsbereich Steuern und Rechnungswesen zu entlasten damit Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben. Sie erhalten von uns eine umfassende Beratung und bestimmen anschließend den Leistungsumfang. 

Zu unseren Leistungen gehören

•    Einrichtung, Erstellung und Überwachung des Rechnungswesens
•    Überprüfung der Belege
•    EDV-Erfassung über System DATEV
•    Erstellung der Journale
•    Erstellung der Offene-Posten-Liste
•    Umsatzsteuervoranmeldungen
•    Erstellung von zusammenfassenden Meldungen
•    Datenübermittlung
•    Betriebswirtschafliche Auswertung
•    Erstellung eines qulaifizierten Controllingreports
•    Übernähme Ihres Mahnwesen
•    Erstellung von Zahlungvorschlagslisten
•    Erstellung von zusatzauwertunden für Controlling oder Bankenreporting
•    Der Datenaustausch zu allen öffentlichen Stellen erfolgt online über ein Rechenzentrum und trägt damit den gesetzlichen Anforderungen Rechnung.

Als besonderen Service unserer Kanzlei bieten wir ein Online-Beleg-Management-System als
Informations- und Beleg-bearbeitungssystem,
in welches wir die zur Bearbeitung der Buchhaltung
oder der Jahressteuererklärungen wichtigen Unterlagen und Daten durch unsere Mandanten in
einfacher Form erhalten und wichtige Informationen somit tagesaktuell darstellen können.



  • Belege bleiben in Ihrem Unternehmen
  • Zusammenstellung und Übergabe der Belege in Papierform entfällt (Belege sortieren, eintüten, frankieren und der Weg zur Post entfällt)
  • vereinfachte Belegablage
  • zeitnahe Bearbeitung und Prüfung der Belege durch Fachpersonal (Personalrisiko entfällt)
  • auftretende Fehler im Belegwesen werden sofort erkannt
  • Auswertungen und entscheidungserhebliche Informationen stehen Ihnen schnell zur Verfügung
  • schneller, ortunabhängiger Zugriff auf alle Belege und Auswertungen
  • (auf Ihre Auswertung müssen Sie keinen Monat warten)
  • laufende Übersicht über Zahlungsverpflichtungen und wie und wann die Rechnungen bezahlt wurden
  • tagesaktuelle Übersicht über die Bankkontenstände
  • unproduktive Suchzeiten der Unterlagen entfallen
  • Datentrennung, um den Datenzugriff der Finanzverwaltung nach §§ 146, 147 AO auf die steuererheblichen Belege einzuschränken (wie stehen Sie dazu, wenn der Betriebsprüfer bei der nächsten Betriebsprüfung Ihren PC benutzen möchte?)
  • reduzierter Pflegeaufwand gegenüber einem Papierarchiv
  • mehrfach gegen IT-Angriffe geschütztes und ausfallsicheres EDV-System
  • Einsparung von benötigter Software zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen bei der
  • Rechnungserstellung
  • Archivierung auch nichtsteuerrelevanter, aber wichtiger Unterlagen im zusätzlich geschützten Privatarchiv